
Gehweg VZ239
Ein Gehweg (auch Bürgersteig oder Trottoir genannt) ist ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und baulich oder durch Markierungen von der Fahrbahn abgegrenzter Straßenteil.
Verkehrsregeln: Wer darf auf den Gehweg?
- Fußgänger: Haben absolute Priorität. Sie müssen Gehwege nutzen, sofern diese vorhanden sind.
- Kinder auf dem Fahrrad: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen; Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen es. Eine erwachsene Begleitperson darf das Kind auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Alle anderen Radfahrer müssen auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren.
- E-Scooter: Das Befahren von Gehwegen mit E-Scootern ist strikt verboten.
Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen (inklusive Motorrädern) auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten.
- Ausnahme: Es ist nur dann erlaubt, wenn das Verkehrszeichen 315 (Blaues Schild mit Auto, das halb oder ganz auf dem Gehweg parkt) oder eine entsprechende Parkflächenmarkierung dies explizit zulässt.
- Selbst wenn das Parken erlaubt ist, gilt ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 2,8 Tonnen und Schachtdeckel dürfen nicht zugestellt werden.
Maße und Pflichten
- Breite: Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Mindestbreite im Gesetzestext. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) empfehlen jedoch eine lichte Gehwegbreite von mindestens 2,50 Meter, damit sich zwei Personen (z. B. mit Kinderwagen oder Rollstuhl) problemlos begegnen können.
- Räum- und Streupflicht: Obwohl der Gehweg meist Eigentum der Gemeinde ist, wird die Verkehrssicherungspflicht (Entfernung von Schnee, Eis und Laub) in fast allen Kommunen per Satzung auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen.